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Was tun, wenn etwas zu komplex ist, um es in wenige Worte zu gießen?
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Technology: Global industry, one solution

Lockdown Herbst 2020

Liebe Klientinnen und Klienten,
 
wir nehmen die aktuellen Vorgaben der Bundesregierung und die Risiken ernst. Darum haben wir einige Punkte für den Umgang mit der gegebenen Situation zusammengefasst:
 
Termine bei uns
Da empfohlen wird, direkte soziale Kontakte zu minimieren, wir unsere Tätigkeiten für Sie aber natürlich wahrnehmen möchten, können wir Ihnen alternativ die Möglichkeit einer Videokonferenz anbieten. Wenn Sie diese nutzen möchten, kontaktieren Sie bitte Ihre Kontaktperson bei MOORE STEPHENS UNICONSULT, die sich um die Durchführung kümmern wird. Natürlich können Termine, die keinen Aufschub dulden (wie zB finanzstrafrechtliche Themen oder dringende Unternehmenstransaktionen) regulär, unter Einhaltung der aktuell gültigen Vorgaben, durchgeführt oder auf Ihren Wunsch hin auch verschoben werden.
 
Unsere Erreichbarkeit
Als IT-Vorreiter der Branche sind unsere Arbeitsplätze überall verfügbar, wo wir online gehen können. Somit können unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von zuhause arbeiten, auch Quarantäne- und Betreuungssituationen können abgedeckt werden. Sie müssen sich keine Sorgen um die zeitkritischen Tätigkeiten machen.
 
Wir evaluieren die Lage laufend nach den neuesten Erkenntnissen und Vorgaben. Sollten Sie Fragen dazu haben, können Sie sich gerne direkt an uns wenden. Vielen Dank für Ihr Verständnis,

Ihr MOORE STEPHENS UNICONSULT-Team

Aktuelle Klienten-Info 01/2021

  • Steuertermine 2021
  • COVID-19-Verlustersatz für ungedeckte Fixkosten
  • Bilanzierung von Investitionsprämien und Fixkostenzuschüssen nach UGB
  • Registrierkassen-Jahresbeleg bis spätestens 15. Februar prüfen
  • Steuerliche Einkünfte eines nicht wesentlich beteiligten GmbH-Gesellschafters

Zur Publikation

Management-Info Nr. 61

  • Kluge Investitionsentscheidungen während der (COVID-19) Krise treffen
  • Erfolgreich Verhandeln und Konflikte lösen durch das (erweiterte) „Harvard-Konzept“

Zur Publikation

Q-Bon - Ihre Registrierkasse vom Steuerberater

Mit nur € 5,- pro Monat sind Sie für die Registrierkassenpflicht 2016 und die Registrierkassensicherheitsverordnung 2017 gerüstet. Die online Registrierkassen App ist mit bestehender Hardware wie PC, Tablet, Smartphone und Drucker voll funktionsfähig. 
 

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Neuigkeiten

  • Mehrwertsteuersenkung - Temporär für Gastronomie-, Kultur- und Publikationsumsätze
  • Registrierkasse: Senkung der MwSt-Sätze auf Speisen und Getränke im Bereich der Gastronomie, der Kunst-, Kultur- und Publikationsbranche
  • COVID-19: Senkung deutscher Mehrwertsteuersätze
  • Einstellung des Geschäftsbetriebes von bundesschatz.at per 30.06.2020
  • Kurzarbeit verlängern - Erstantrag oder Verlängerung: Das sind die aktuellen Regelungen.
  • Kontrollhandlungen durch Finanzpolizei
  • Ergänzung unserer Kurzinformation zur 2. Phase des Härtefall-Fonds
  • Kurzinformation zur 2. Phase des Härtefall-Fonds
  • Rückwirkende Beantragung von Kurzarbeit für März und Anlage einer Rechtsvertretung für das e-AMS-Konto
  • Corona Hilfs-Fonds - Garantien und Zuschüsse für betroffene Unternehmen

Anmeldung neuer Dienstnehmer - GKK Vor-Ort-Anmeldung



Zum Anmeldeformular (Übermittlung Dienstnehmerstammdaten)

Zum GKK-Faxformular (Vor-Ort-Anmeldung)

Dienstnehmer sind VOR Dienstbeginn anzumelden. 
Bei Nichteinhaltung drohen empfindliche Strafen. Die Finanzpolizei verschärft hier zunehmend die Gangart. Schon geringstfügige Verspätungen – seien es auch nur ein paar Minuten nach Dienstantritt – werden geahndet.

Mehr...
Um dieser Entwicklung gerecht zu werden, geben Sie die Anmeldungen bitte mindestens 24 Stunden vor Dienstbeginn der zuständigen Lohnverrechnung mittels Anmeldeformular bekannt (Wochenenden und Feiertage zählen nicht mit). Nur so können wir eine fristgerechte Erledigung garantieren.

Sollte die 24-Stunden Frist nicht machbar sein, versuchen Sie bitte direkten telefonischen Kontakt mit unserer Lohnverrechnung aufzunehmen. Sollte auch dies nicht möglich sein, ist eine Anmeldung über die ELDA-App oder eine Vor-Ort-Anmeldung mittels GKK-Faxformular an die GKK 05/780 761 vor Dienstbeginn durchzuführen.

Alternativ kann auch eine Telefon-Anmeldung über eine Hotline der GKK unter der Telefonnummer 05/780 760 erfolgen.

Leiten Sie uns bitte direkt im Anschluss das Formular bzw. die Bestätigung oder die 8-stellige Codenummer, die Sie bei Anruf erhalten, weiter, damit wir die Vollanmeldung fristgerecht für Sie durchführen können.

Wir versuchen Ihnen trotz der schärferen Gangart seitens der GKK bzw. der Finanzpolizei weiterhin bestmögliches Service zu bieten. Mit oben beschriebenem Organisationsablauf können mögliche Unannehmlichkeiten vermieden werden.

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