Registrierkasse: Senkung der MwSt-Sätze auf Speisen und Getränke im Bereich der Gastronomie, der Kunst-, Kultur- und Publikationsbranche
Im Bereich der Gastronomie, der Kunst- und Kulturbranche sowie der Publikationsbranche soll zusätzlich zu den bisher getroffenen Maßnahmen, befristet vom 1.7.2020 bis 31.12.2020, ein ermäßigter Umsatzsteuersatz in Höhe von 5 % eingeführt werden (vgl. Info des BMF). Die Kundmachung im Bundesgesetzblatt ist für die 2. Juli-Hälfte geplant (KW 29 bzw. 30).
Die Umsatzsteuersenkung sollte sich nicht auf den Bruttopreis auswirken. Es ergibt sich folgendes Problem für die Belegerteilung mittels Registrierkasse:
Wird z.B. beim Verkauf eines alkoholischen Getränkes über € 3,00 weiterhin netto € 2,50 + € 0,50 Umsatzsteuer anstatt netto € 2,86 + € 0,14 Umsatzsteuer ausgewiesen sind weiterhin € 0,50 Umsatzsteuer abzuführen (Umsatzsteuer kraft Rechnungslegung; Spitzfindigkeit dabei: Der Beleg ist zwar keine Rechnung iSd. Umsatzsteuergesetzes, kann aber eine Kleinbetragsrechnung sein, da er normalerweise alle Merkmale einer solchen erfüllt).
Eine Um-Programmierung der Registrierkassen wird aufgrund der kurzen Zeit und der Tatsache, dass ein Steuersatz von 5 % bisher nicht vorgesehen war in vielen Fällen nicht möglich sein. Die Information des Finanzministeriums enthält dazu folgenden Lösungsvorschlag: